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Allgemeine Geschäftsbedingungen/Beratungsbedingungen

 

Hundeernährungsberatung/Hundebetreuung

Daniela Kühn

 

A Dog’s Dream

Erlenweg 5

22880 Wedel

0176/45279956

 

E-Mail: daniela@adogsdream.de

www.adogsdream.de

 

§1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Ernährungsberatungsleistungen und Betreuungsleistungen von A Dog’s Dream. Mit dem Unterschreiben des jeweiligen Vertrages erkennt der Kunde diese AGBs an.

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§ 2 Leistungen

Ernährungsberatung

Alle Ernährungsberatungsleistungen, welche von A Dog’s Dream erbracht werden, werden individuell auf den jeweiligen Kunden abgestimmt und sind Hilfe zur Selbsthilfe.

Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer Beratungs- oder Informationsleistung (z.B. Beratungsgespräch) und nicht das Erreichen eines bestimmten körperlichen Erfolges. Die in Auftrag gegebenen Leistungen gelten als erbracht, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung erfüllt wurde. Der Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle von ihm erfragten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen und alle relevanten Erkrankungen, gesundheitlichen Probleme und körperliche Beeinträchtigungen anzugeben.

Es gibt keine Garantie für den Erfolg der Beratungsleistung, dieser hängt aber primär von der Zusammenarbeit der zu beratenden Person ab. Für nach der Beratungsleistung auftretende gesundheitliche, psychische oder physische Schäden wird keine Haftung übernommen.

Die Beratungsleistung ist kein medizinischer Ratschlag und ersetzt auch keine physiotherapeutischen, psychotherapeutischen oder medizinischen Untersuchungen, Beratungen, Diagnosen und Handlungen. Es handelt sich bei der Beratungsleistung lediglich um eine Ergänzung und Unterstützung zu diesen. Die Teilnahme an den Beratungsleistungen erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich.

Betreuung

A Dog’s Dream bietet primär Spaziergänge mit dem Hund an, längere Betreuung ist nur in Ausnahmefällen und nur beim Hund Zuhause möglich. Die Termine können wahlweise als Einzeltermine oder als Abo-Modell (feste wöchentliche Termine) gebucht werden.

Bei den Spaziergängen (der Betreuung) kann auf Wunsch auch an bekannten Thematiken wie Leinenführigkeit und Hundebegegnungen gearbeitet werden. A Dog’s Dream gibt aber keine Garantie für dauerhaften Erfolg des Trainings und diese Arbeit ersetzt auch keinen Hundetrainer.

Die Spaziergänge werden individuell an die Bedürfnisse des Hundes und die Wünsche des Kunden (im Rahmen des Möglichen) angepasst. Alle benötigten Materialien (z.B. Leine, Halsband und Spielzeug) sind vom Hundehalter bereitzustellen. Gassibeutel und Leckerlis werden von A Dog’s Dream gestellt, es kann aber keine Rücksicht auf Unverträglichkeiten genommen werden, in diesem Fall sind eigene Leckerlis vom Kunden bereitzustellen.

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§ 3 Gewährleistung

Ernährungsberatung

Alle Beratungsleistungen werden mit größter Sorgfalt und unter Beachtung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse, Empfehlungen wissenschaftlicher Fachgesellschaften erbracht. Die zur Verfügung gestellten Informationen, Empfehlungen und Analysen werden sorgfältig recherchiert und erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Trotz großer Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen übernommen werden. Der Erfolg der Beratungsleistung hängt wesentlich von der Mitarbeit der zu beratenden Person ab. Somit kann keine Erfolgsgarantie übernommen werden.

Betreuung

A Dog’s Dream verpflichtet sich, das Tier art- und verhaltensgerecht zu versorgen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Vorrangig ist für A Dog’s Dream der Tierschutz und das Wohlbefinden der Tiere. Vor diesem Hintergrund wird die Gassi Runde / die Betreuung dem Hund / den Hunden angepasst. Der Hundehalter ist sich darüber im Klaren, dass ggf. vereinbarte Leistungen durch A Dog’s Dream gekürzt werden können, wenn dies aus tierschutzrechtlichen Gründen notwendig sein sollte:

Beispielsweise kann bei Überforderung / Stress / Krankheit / Verhaltensauffälligkeit etc. eines Hundes die vereinbarte Betreuung / Gassi Runde deutlich gekürzt werden. Dennoch fällt die vereinbarte Vergütung für die ursprünglich vereinbarte Zeit in vollem Umfang an, da A Dog’s Dream diese Zeit als Betreuungszeit / Gassi Zeit für diesen Hund freigehalten hat. A Dog’s Dream verpflichtet sich jedoch im Gegenzug, bei Auftreten eines solchen Falles schnellstmöglich mit dem Hundehalter Kontakt aufzunehmen und über die gekürzte Leistung Mitteilung zu machen

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§ 4 Schutz des Eigentums

Die im Rahmen jeglicher Beratungsleistungen ausgearbeiteten Informationsmaterialien, Berichte, Analysen und sonstige Unterlagen sind ausschließlich personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar. Der Kunde erhält das ausschließliche und uneingeschränkt nicht übertragbare Nutzungsrecht an allen Dokumenten und verpflichtet sich, diese ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben.

§ 5 Schweigepflicht (betrifft nur Ernährungsberatung)

Für A Dog’s Dream gilt in Bezug auf alle Angelegenheiten, die im Rahmen der Beratung besprochen werden, die Schweigepflicht. Dies gilt auch über die Beendigung der Ernährungsberatung hinaus. Nur durch schriftliche Genehmigung des Kunden wird der Ernährungsberater von der Schweigepflicht gegenüber behandelnden Ärzten oder anderen Personen entbunden.

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§ 6 Zahlungsmodalitäten (auch Kündigung und Widerruf)

Ernährungsberatung

Die Beratungsleistungen werden per Überweisung beglichen. Die Zahlung des Entgelts für die bestellten Beratungsleistungen ist in vereinbarter Höhe innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen, die Leistungserbringung erfolgt immer erst nach der Zahlung. Der Endpreis enthält gem. § 19 UStG keine Umsatzsteuer.

Sollte ein Kunde die vereinbarte und von ihm im Voraus bezahlte Leistung nur teilweise oder gar nicht in Anspruch nehmen wollen  und bricht die Ernährungsberatung ab, so wird der bereits überwiesene Betrag entsprechend der Angaben im unterzeichneten Vertrag anteilig oder gar nicht erstattet. Die genauen Kündigungsmöglichkeiten sind dem Vertrag zu entnehmen.

Betreuung

Die Betreuungsleistung wird per Überweisung beglichen, lediglich Einzeltermine können auch in bar bezahlt werden. Die Zahlung des Entgelts für die Betreuungsleistung ist in vereinbarter Höhe innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen, die Zahlung erfolgt beim Abo-Modell zum Ende des Monats und bei Einzelterminen wahlweise nach jedem Termin oder gesammelt am Ende des Monats.

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§ 7 Kündigung

Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.

A Dog’s Dream behält sich eine außerordentliche fristlose Kündigung in besonderen Einzelfällen vor:

  1. Aus tierschutzrechtlichen Gründen. Zuvor findet selbstverständlich ein Gespräch mit dem Halter statt.

  2. Bei Krankheit von Daniela Kühn, die sie für voraussichtlich mehr als 3 Monate daran hindert, die vereinbarte Leistung zu erbringen.

  3. Wenn der Hundehalter mit der Begleichung der ihm gestellten Rechnung mehr als 4 Wochen ganz oder teilweise im Rückstand ist.

Andernfalls beträgt die Kündigungsfrist für A Dog’s Dream acht Wochen zum Monatsende.

 

Für Kunden besteht die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung bei:

  1. Tod oder schwerer Erkrankung des Hundes

  2. bei erheblicher Vertragsverletzung seitens A Dog’s Dream

Ansonsten sind die Kündigungsfristen dem jeweiligen Vertrag zu entnehmen.

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§ 8 Datenschutz

Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich für die Leistungen und zu Zwecken der Kommunikation mit dem Kunden genutzt. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie auf meiner Website unter Datenschutz&Impressum. Mit Unterzeichnen des Vertrages stimmt der Kunde diesen ausdrücklich zu.

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§ 9 Haftung

Ernährungsberatung

Eine Haftung für direkte oder indirekte Folgeschäden durch die Beratung wird ausgeschlossen. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, gleich welchen Rechtsgrundes, sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von „A Dog’s Dream“ beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei einer fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Daniela Kühn nur auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Die Haftungssumme ist auf die erhobene Rechnungssumme beschränkt.

Betreuung

Der Hund wird freiwillig und auf eigene Verantwortung in die Betreuung gegeben.

Während der Betreuung bleibt der Hundehalter Eigentümer im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Für Schäden, die der Hund während der Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt A Dog’s Dream keine Haftung. Der Hundehalter ist verpflichtet, eine gültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung vorzulegen. Als Nachweis legen Sie bitte unaufgefordert eine Kopie Ihrer Haftpflichtversicherung Ihrer Anmeldung bei.

Zivilrechtliche Schadenshaftungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Hundehalter versichert, dass sein in Betreuung gegebener Hund innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut (min. alle 3 Jahre). Ist dies nicht der Fall, kann A Dog’s Dream von der Betreuung zurücktreten. Folgeschäden von zugesicherten, aber nicht vorhandenen Impfungen gehen zu Lasten des Hundehalters. A Dog’s Dream übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus. Für Folgeschäden aus nicht getätigter Impfung haftet der Hundehalter auch Dritten gegenüber.

Außerdem müssen alle Tiere einen wirksamen Schutz gegen Parasiten (insbesondere Flöhe) haben. Bei einem Parasitenbefall oder einer ansteckenden Krankheit eines Hundes, die nicht unverzüglich gemeldet wird und nicht vor Abgabe in die Betreuung mitgeteilt wird, haftet der Eigentümer für folgende Kosten:

  1. Tatsächliche Behandlungskosten der anderen Hunde, die sich bei A Dog’s Dream in der Betreuung befinden – unabhängig davon, ob bei diesen Hunden ein tatsächlicher Befall/Ansteckung vorliegt oder nicht sowie die Kosten der Halter dieser Hunde, die allein durch die Möglichkeit der Ansteckung entstehen (Reinigungskosten der Decken etc.)

  2. Entgangene Einnahmen von A Dog’s Dream (sofern der Verdacht eines Parasitenbefalls oder einer Erkrankung besteht, wird zur Vermeidung des weiteren Befalls / der Ansteckung die Betreuung falls erforderlich vorübergehend nicht stattfinden (insbesondere wegen Reinigung des Autos). Gleiches gilt für Stornierungen von Kunden, die aufgrund des Verdachts erfolgen.

  3. Der Hund ist täglich, bevor er in die Betreuung gegeben wird, auf Parasiten und Krankheiten zu überprüfen und allein der Verdacht ist an A Dog’s Dream mitzuteilen.

 

Der Hundehalter verpflichtet sich, A Dog’s Dream über sämtliche Verhaltensstörungen (die bereits bei Aufnahme bekannt sind sowie über später auftretende Störungen) zu informieren. Der Hundehalter verpflichtet sich, alle Fragen über den Hund korrekt und ganzheitlich zu beantworten. Eventuelles Gefahrenpotential, bisheriges Fehlverhalten und insbesondere Fremdschäden des Hundes müssen mitgeteilt werden.

Soweit A Dog’s Dream wegen Personen- und/oder Sachschäden als A Dog’s Dream i.S. d. § 833 BGB begründet in Anspruch genommen wird, die durch das betreute Tier verursacht werden, verpflichtet sich der Tierhalter, A Dog’s Dream von diesen Ansprüchen im Innenverhältnis freizustellen, soweit A Dog’s Dream nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Für Personen- oder Sachschäden, die A Dog’s Dream oder Dritten durch das Tier entstehen, haftet der Tierhalter. In besonderen Fällen, wie z.B. Hund uriniert ins Auto, wird die Betreuung sofort beendet und der Halter trägt sämtliche Kosten sowohl gegenüber A Dog’s Dream als auch den anderen Hundehaltern.

Die Hundehalter sind sich darüber im Klaren, dass sich A Dog’s Dream mit den ihnen anvertrauten Hunden angeleint und (nach Absprache mit der Bezugsperson) unangeleint – gegebenenfalls in Gemeinschaft mit Artgenossen – im freien Gelände bewegt. Zudem sind sich die Hundehalter darüber im Klaren, dass sich die Hunde in einer mobilen Hundebetreuung befinden, d.h. ggf. mit dem Auto transportiert werden und ansonsten draußen (oder nach Absprache beim Hund Zuhause) betreut werden. Richtet der zu betreuende Hund bei A Dog’s Dream Schäden an (z.B. an Autoteilen oder an Zubehör), übernimmt der Hundehalter die Kosten. Sollte ein Hund wider Erwarten weglaufen, dann haftet A Dog’s Dream nicht für etwaige Schäden am Hund oder an Dritten. A Dog’s Dream verpflichtet sich aber, alle Schritte einzuleiten, die nötig sind (Tierheim, Polizei und Hundehalter informieren). Sollte bei einem Hund die Möglichkeit des Weglaufens bestehen (jagdlich ambitionierte etc.), werden nach individueller Absprache Vorkehrmaßmahnen getroffen.

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§ 10 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages insgesamt nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit nicht dispositives Gesetzesrecht zur Anwendung kommt, eine Regelung, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen am nächsten kommt.

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